
Nachkriegszeit – Kleingartenhilfe des FDGB ( 1946 bis 1953)In Deutschland herrschte nach 1945 in den Besatzungszonen die jeweilige Besatzungsmacht. In der Ostzone wirkte als Organ der sowjetischen Besatzungsmacht die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD). Deutsche Selbstverwaltungsorgane waren Landesregierungen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Grundlage für den Aufbau deutscher Verwaltungsorgane und gültiger rechtlicher Grundlagen war der Befehl Nr.2. der SMAD Ein Hauptziel der Siegermacht war, den weiteren Einfluss der faschistischen Kräfte auszuschalten und den der antifaschistischen Kräfte auf allen Ebenen zu stärken. Vom Verbot aller Naziorganisationen durch den Befehl Nr. 2 waren auch die Kleingärtnervereine und Verbände betroffen. Die schon früher zitierte Mitteilung des "Vereinsführers" Ernst Henker, Zolloberinspektor, am 29.07.1945, war Ausdruck der Umsetzung des Befehls Nr. 2 im Falle des Kleingärtnervereins Pillnitz. Wenn der Verein auch auf Basis des Statutes der Nazizeit hatte aufgehört zu existieren, waren in der Nachkriegszeit der Anbau von Obst und Gemüse auf den Kleingartenparzellen von entscheidender Bedeutung für die Ernährung vieler Pillnitzer Familien. Das Arbeiten und Leben in den Kleingärten ging vorerst ohne Verein weiter. Auch außerhalb der Gartenanlage wurden alle Möglichkeiten genutzt, um einen Beitrag zur Überwindung des Hungers zu leisten. Als Beispiel soll auf den Anbau von Nahrungspflanzen im Pillnitzer Schlosspark verwiesen werden. Da das Kleingartenwesen in dieser Notzeit besondere Bedeutung für die Ernährung der Bevölkerung hatte, mussten die verantwortlichen Behörden schnell Entscheidungen zur weiteren Arbeit im Kleingartenwesen treffen. In der “Chronik des Stadtverbandes Dresdener Gartenfreunde“ e.V. wird über verschiedene Aktivitäten der Behörden berichtet. Von besonderer Bedeutung war der Beschluss des Präsidiums der Landesverwaltung von Sachsen über die „Neuregelung des Kleingartenwesens in Sachsen vom 14.02.1946.“ Wesentliche Inhalte waren:
Im Archiv des Pillnitzer Gartenvereins gibt es kaum Unterlagen über die Periode unmittelbar nach Kriegsende. Aus späteren Mitgliederlisten lässt sich die Aufnahme von Mitgliedern nachweisen, die aus den Ostgebieten in Pillnitz gelandet werden. Als Beispiele seien die Familien Borowitschka, Gumpert und Lorenz genannt. Im Jahre 1948 erfolgten weitere Schritte bei der Gestaltung des Kleingartenwesens in der Sowjetischen Besatzungszone. Die Kleingärtner konnten sich in „Ortsgruppen der Kleingartenhilfe“ innerhalb der Gewerkschaft „Freier Deutscher Gewerkschaftsbund“ (FDGB) organisieren und auf Ebene der Städte und Landkreise zusammenschließen. In Sachsen erfolgte dieser Schritt auf Grundlage einer Anordnung der Landesregierung Sachsen vom 23 November 1948 „Anordnung über Kleingartenhilfe des FDGB“.
was aus den Rundschreiben von 1952 zu ersehen ist (Anlagen 17 u. 18). Erste Unterlagen, die eine zielstrebige Arbeit einer selbständigen Kleingärtnerorganisation in Pillnitz bezeugen, gibt es ab 1950. Es existierte eine Ortsvereinigung Pillnitz der Kleingartenhilfe des FDGB, zu der auch Kleintierzüchter und Siedler innerhalb von Untergruppen gehörten. Leiter der Ortsgruppe war von etwa 1950 bis 1954 Frau Dr. Luise Noll (Anlagen 19 u. 20). Frau Dr. Noll war Mitarbeiterin des Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau Pillnitz, später Institut für Gartenbau Pillnitz. Nach dieser Zeit bekleidete sie verschiedene Funktionen im Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter in der DDR (VKSK) Ab 1950 finden sich in den Unterlagen des Vereins wieder Hinweise über die Tätigkeit von Ernst Henker, der als Kassierer dem Verein treu und in hoher Qualität diente. Im Jahr 1953 entstand auf dem Territorium der DDR, von unten nach oben, in einem wiederspruchsvollen Prozess, ein „Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter“ VKSK (Anlage 21). Inhaltverzeichnis Chronik ||| Zurück zur Homepage |